Weihnachten

Weihnachten

Die Weihnachtskrippe

Die Weihnachtskrippe ist eine Tradition, die während der Kolonialzeit nach Amerika gelangte und vor allem durch religiöse Orden im Zuge der Evangelisierung verbreitet wurde. Das spanische Wort „pesebre“ bezeichnete ursprünglich die Futterkrippe der Tiere. Nach christlicher Überlieferung wurde das Jesuskind nach seiner Geburt in Bethlehem in eine solche Krippe gelegt. Daher stammt die Bezeichnung für die Darstellung der Geburt Christi.

Eine der bekanntesten frühen Darstellungen der Geburt Jesu fand zu Weihnachten 1223 in Greccio in Italien statt. Franz von Assisi wollte die Geburt Jesu auf eine einfache und für die Menschen unmittelbar erfahrbare Weise veranschaulichen. Er ließ die Szene von Bethlehem mit einer Krippe, Heu und Tieren nachstellen.

Für diese Feier ließ Franz von Assisi eine Krippe mit Heu vorbereiten und einen Esel sowie einen Ochsen bringen. Die Bewohner der Umgebung kamen nach Greccio und nahmen im Licht von Fackeln an einer schlichten Feier teil, die an die Geburt Jesu in Bethlehem erinnerte.

Von Italien aus verbreitete sich die Krippentradition nach und nach in ganz Europa. Im Laufe der Zeit wurde die Darstellung der Geburt Christi nicht mehr nur in Kirchen gezeigt, sondern fand auch Eingang in die Häuser der Menschen. Zur Krippenszene kamen Figuren von Jesus, Maria und Josef sowie Hirten, die Heiligen Drei Könige und weitere Personen der Weihnachtsgeschichte hinzu.

Die ersten Krippenfiguren gelangten etwa Mitte des 15. Jahrhunderts von Neapel nach Spanien. Ab dem 16. Jahrhundert wurden sie auch in Spanien hergestellt. In den folgenden Jahrhunderten schufen bekannte Kunsthandwerker und Bildhauer Figuren aus Materialien wie Holz, Wachs und Ton.

Im 18. Jahrhundert gewann die Krippentradition in Spanien besonders an Bedeutung, vor allem während der Regierungszeit von König Karl III. Er hatte zuvor über Neapel und Sizilien geherrscht, brachte seine Begeisterung für Krippen nach Spanien mit und trug dazu bei, diese Tradition zunächst beim Adel und später in breiten Teilen der Bevölkerung zu verbreiten.

© Text: Felix Quevedo

© Text: Felix Quevedo

Die Krippe in Perú

Pesebre peruano de Max Ochante, 1980

Peru

Peruanische Weihnachtskrippen besitzen eine reiche kunsthandwerkliche Tradition. Eine ihrer charakteristischsten Ausdrucksformen sind die sogenannten Retablos – kleine, kunstvoll gestaltete Holzkästen mit Figuren, die religiöse Szenen und Motive aus dem täglichen Leben darstellen.

Die hier gezeigte Krippe wurde von Max Ochante, einem bekannten peruanischen Künstler der Retablo-Kunst, geschaffen.

Die Figuren werden in traditioneller Handarbeit aus verschiedenen Materialien hergestellt, darunter Maismehl, Gips und Papier, und anschließend in unterschiedlichen Farben bemalt.

Peruanische Weihnachtskrippe von Max Ochante, 1980
1980, Lima. Diverse Materialien.

Die Weihnachtskrippe in Venezuela

Die Tradition der Weihnachtskrippe gelangte während der Kolonialzeit nach Venezuela und entwickelte sich im Laufe der Zeit zu einem der beliebtesten Ausdrucksformen der venezolanischen Weihnachtszeit.

In den verschiedenen Regionen des Landes erhielt die Krippe eigene Merkmale und nahm Elemente der jeweiligen lokalen Kultur auf – Landschaften, Kleidung, Kunsthandwerk und Musik. Deshalb findet man neben den traditionellen Figuren der Weihnachtsgeschichte häufig auch Details, die die venezolanische Identität widerspiegeln, etwa den Liqui-Liqui, den Cuatro und die Maracas.

Die Weihnachtskrippe ist in Venezuela nicht nur eine Darstellung der Geburt Jesu, sondern auch ein Ort der Begegnung für Familien und eine Tradition, die von Generation zu Generation weitergegeben wird.

© Text: Felix Quevedo

Die Andenkrippe (Westliche Region von Venezuela)

Die andine Weihnachtskrippe spiegelt die Landschaft und die Bräuche der venezolanischen Anden wider, insbesondere der Bundesstaaten Mérida, Táchira und Trujillo. Neben der Darstellung der Geburt Jesu greift sie auch Elemente des ländlichen Lebens, der Bergwelt und der engen Verbundenheit der Menschen mit der Natur auf.

Traditionell werden viele Figuren in Handarbeit aus einfachen Materialien der Region gefertigt. Zur Gestaltung von Feldern und Hochlandlandschaften verwendet man natürliche Elemente wie Moos, Zweige und Steine. Kleine Häuser, Wege, Tiere und Figuren stellen Szenen aus dem alltäglichen Leben in den Anden dar.

Diese Tradition wird mit großer Achtung und Hingabe gepflegt. Sobald die Krippe im Haus aufgestellt ist, wird sie zu einem Ort der familiären und religiösen Begegnung. In den venezolanischen Anden steht sie außerdem in enger Verbindung mit der „Paradura del Niño“, einem Brauch, der meist ab Januar nach dem Dreikönigstag gefeiert wird.

Traditionell öffnen manche Familien am Abend ihre Türen, damit Nachbarn und Besucher die Krippe betrachten können. Häufig werden dabei kleine Speisen und regionale Spezialitäten wie Panecillos, Quesillos und Pastelitos angeboten.

Die andine Weihnachtskrippe ist damit weit mehr als nur eine weihnachtliche Dekoration. Sie ist Ausdruck von Glauben, Kreativität und volkstümlicher Tradition, die von Generation zu Generation weitergegeben wird und zum kulturellen Erbe der venezolanischen Anden gehört.

Weihnachten in Österreich

Weihnachten in Österreich ist reich an Traditionen, die von Generation zu Generation weitergegeben werden. In der Adventzeit sind Städte und Dörfer festlich beleuchtet, und auf den Weihnachtsmärkten begleiten der Duft von heißem Punsch, gebrannten Maroni und Weihnachtsgebäck die Besucher.

Eine der beliebtesten Traditionen ist der Adventkranz mit seinen vier Kerzen, von denen an jedem Adventsonntag eine weitere entzündet wird. Am 6. Dezember wird der heilige Nikolaus gefeiert, der besonders die Kinder besucht und kleine Geschenke, Nüsse und Süßigkeiten bringt. In vielen Regionen gehört auch der Krampus zu diesem Brauchtum.

Der 24. Dezember, der Heilige Abend, bildet den Mittelpunkt der familiären Weihnachtsfeier. Traditionell bringt das Christkind die Geschenke, und der Weihnachtsbaum wird zum ersten Mal festlich beleuchtet. Viele Familien singen gemeinsam Weihnachtslieder, bevor die Geschenke geöffnet werden.

Österreich nimmt auch in der Geschichte der Weihnachtsmusik einen besonderen Platz ein: Das weltberühmte Weihnachtslied „Stille Nacht, heilige Nacht“ wurde 1818 in Oberndorf bei Salzburg erstmals aufgeführt und verbreitete sich von dort in die ganze Welt.

Advent in Österreich

Alpenländische Weihnachtskrippe

Nikolaus und Krampus-österreichische Tradition am 5. und 6. Dezember


Weihnachtsveranstaltungen

Weihnachtsmarkt und Krippenausstellung 2026






    SAALPLAN
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    FOYER
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    Dies ist eine verbindliche Anmeldung der oben genannten Person für die Veranstaltung:
    “Weihnachtsmarkt: Kunsthandwerk aus Österreich und Lateinamerika“ (2026).

    Handwerk ist Kunst

    Datum der Veranstaltung: 05. und 06. Dezember 2026
    Ort der Veranstaltung: Kardinal König Haus, Kardinal-König-Platz 3, 1130 Wien, Österreich – jeweils von 11:00 bis 20:30 Uhr.

    Weihnachtsmarkt-Stand im Festsaal oder im Foyer:
    a) Pro Teilnehmer: 1 Stand (1 Tisch L x B je 140cm x 70cm und ein Sessel)
    Standpreise

    • Standard-Stand (Saal): 200,00 € (Zweihundert Euro und 00/00 Cent) inkl. USt.
    • Premium (Foyer): 320,00 € (Dreihundertzwanzig Euro und 00/00 Cent) inkl. USt.

    b) Der Gastronomiebereich wird zu einem Preis von 500,00 € (Fünfhundert Euro und 00/00 Cent) für die zwei Tage vermietet.

    c) Die Miete für den Süßspeisen-Stand für ebenfalls drei Tage beläuft sich auf 500,00 € (Fünfhundert Euro und 00/00 Cent).

    d) Der Getränke- und der Weinstand wird jeweils zu einem Preis von 320,00 € (Dreihundertzwanzig Euro und 00/00 Cent) vermietet.

    Die  zuständigen Personen müssen den Raum weihnachtlich dekorieren und für die Dauer der Veranstaltung sauber halten.

    HINWEIS: Gemäß den Vorgaben des Kardinal König Hauses ist jeder Teilnehmer verpflichtet, seinen Müll selbst mitzunehmen. Bitte bringen Sie eine eigene Mülltasche mit.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zahlung erfolgt unter der Angabe des Titels „Kulturverein Churúm-Merú/Weihnachtsmarkt 2026“.

    Mit meiner Anmeldung akzeptiere ich auch unten angeführten Bedingungen/AGB.

    Die Überweisung des Teilnahmebeitrages erfolgt unter Angabe des Titels (Lateinamerikanischer Kulturverein Churúm-Merú / Weihnachtsmarkt 2023) und des Datums der Veranstaltung auf das Konto des Kulturvereins Churúm-Merú.

    ACHTUNG // ACHTUNG // ACHTUNG

    Bankverbindung
    Sparkasse Neunkirchen
    BIC: SPNGAT21XXX
    IBAN: AT77 2024 1050 0005 3248
    Bankleitzahl: 20241
    Name: Lateinamerikanischer Kulturverein „Churum-Meru“
    Buchungstext: Weihnachtsmarkt 2026

    AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Um die Effizienz der Veranstaltungen zu gewährleisten, ist die Anzahl der Teilnehmer/innen begrenzt.

    Die Interessent/innen werden nach dem Datum der Anmeldung gereiht. Sichern Sie sich durch frühzeitige Anmeldung Ihren Platz!

    Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, bei der Anmeldung einen Lichtbildausweis zur Verfügung zu stellen. (Kopie per E-Mail oder per Post).

    Der Veranstalter bemüht sich um die Vielfalt des Sortiments und nicht mehr als 2 (Zwei) gleichartige Produkte auszustellen.

    § 1 Der Teilnahmebeitrag
    Zahlungsbedingungen:

    (1) Teilzahlung von 50% innerhalb von 14 Tagen nach Bestätigung der Anmeldung.

    (2) Restzahlung von 50 % spätestens bis zum 15. Oktober 2026.
    Bei nicht termingerechter Bezahlung des Restbeitrages behalten wir uns das Recht vor, den Stand oder Tisch weiterzuverkaufen.

    § 2 Stornobedingungen
    (1) Stornierungen werden vom Kulturverein CM nur schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes entgegen genommen.

    (2) TeilnehmerInnen können ihre Anmeldung mittels eingeschriebenen Briefes bis 15. September 2026 (maßgeblich ist der Poststempel) kostenlos stornieren.

    (3) Stornierungen ab 15. Oktober 2026 können nicht mehr akzeptiert werden, d.h., dass ab diesem Datum keinerlei Rückerstattung erfolgt.

    (4) Die Nominierung eines Ersatzteilnehmers/einer Ersatzteilnehmerin ist nur nach schriftlicher Bekanntgabe möglich und nur, wenn diese mit dem Veranstalter abgesprochen ist.
    ErsatzteilnehmerInnen müssen den Teilnahmevoraussetzungen entsprechen.

    § 3 Die Kosten
    Im Veranstaltungsbeitrag sind die Kosten der Umsatzsteuer(20%) sowie der Saalmiete, Strom, Heizung, Reinigung, Tische, Werbung (Flyer, Zeitungen, und Video) Krippenausstellung sowie die Präsentation an der Eröffnungsveranstaltung inkludiert, falls nicht ausdrücklich etwas anderes bekanntgegeben wird.

    Werbung im Einladungsflyer

    Für künftige Veranstaltung unseres Vereins bieten wir ihnen eine noch professionellere Bearbeitung ihrer Werbung in unseren Flyern an.

    Alle TeilnehmerInnen haben die Möglichkeit ihr Logo nach ihren Wünschen einsetzen zu lassen.

    Voraussetzungen:
    Texte und Bilder werden von ihnen bereitgestellt. Mit deren Übergabe an uns erklären Sie, dafür die alleinigen Nutzungsrechte (Lizenzen) zu besitzen. Eine diesbezügliche Prüfung unsererseits kann nicht erfolgen.

    Logos und Bilder müssen in Dateiformat .ai, .eps .jpg in 300 dpi Auflösung geliefert werden.

    Kosten:
    Für die Einschaltung berechnen wir ihnen Euro 15,00 (Fünfzehn Euro und 00/00 Cent) für Grafikdesign/Druck und Bildbearbeitung. Dieser Preis beinhaltet 2 Korrekturgänge nach der Präsentation. Für jede weitere Korrektur berechnen wir Euro 10,00 (Zehn Euro und 00/00Cent).

    Mit meiner Anmeldung akzeptiere ich auch die hier angeführten Bedingungen/AGBs.

    Die Überweisung des Teilnahmebeitrages erfolgt unter Angabe des Titels (Kulturverein Churúm-Merú/Weihnachtsmarkt 2026) und des Datums der Veranstaltung auf das Konto des Kulturvereins Churúm-Merú.

    Werbung im Web

    Jene Vertragspartner, die auf unserer Webseite präsentiert werden möchten, bitte ich mir folgendes zuzusenden:

    • Ein Foto von ihnen
    • Drei Foto ihrer Ware
    • Email Adresse und Telefonnummer
    • Webseite, Instagram etc. (wird verlinkt)

    Die Kosten für den Aufwand des Web Designers betragen Euro 30,00 (Dreißig Euro und 00/00 Cent) für ein Kalenderjahr.

    § 4 Die Teilnahmebestätigung
    Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebestätigung auf eigene Wunsch.

    § 5 Änderungen im Veranstaltungsprogramm

    Das Zustandekommen einer Veranstaltung hängt von einer Mindestteilnehmerzahl von 30 ab. Der Kulturverein CM behält sich Änderungen von Veranstaltungstagen, Beginnzeiten, Terminen, Veranstaltungsorten sowie eventuelle Absagen vor.

    Die Teilnehmer/innen werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Ansprüche gegenüber dem Kulturverein CH sind daraus nicht abzuleiten.

    § 6 Veranstaltungsabsage

    (1) Muss eine Veranstaltung aus organisatorischen Gründen abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Veranstaltungsbeiträgen.

    Wir übernehmen keine Haftung für direkte und indirekte Folgeschäden.

    § 7 Haftungsausschluss

    Die Teilnahme an den Veranstaltungen der Kulturverein CH erfolgt auf eigene Verantwortung.

    Die Versicherung der Ausstellungsgüter gegen alle Risiken des Transports, des Auf- und Abbaus und während der Veranstaltung, insbesondere gegen Beschädigung, Diebstahl, usw. obliegt dem Aussteller. Der Aussteller ist dem Veranstalter gegenüber schadenersatzpflichtig, wenn er die gemietete Ausstellungsfläche, Standmaterial, Strom-, Wasser- und Kanalisationsleitungen sowie anderes Eigentum des Veranstalters, bzw. des Veranstaltungsgeländes beschädigt.

    Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verlust oder Schäden an Ausstellungsgütern oder anderen Vermögenswerten, die dem Aussteller, seinem Vertreter oder von ihm angestellten bzw. eingeladenen Personen gehören, einschließlich Verlust oder Schaden durch Wasser, Brand, Explosion, Wirbelsturm, Blitzschlag, Überschwemmung oder in sonstigen Fällen höherer Gewalt, Schäden, die dem Aussteller, Vertretern und anderen beim Aussteller tätigen bzw. von ihm eingeladenen Personen zugefügt werden, ohne Rücksicht auf die Ursache solcher Schäden.

    Der Veranstalter haftet insbesondere auch dann nicht für die Beschädigungen der Exponate oder deren Entwendung, wenn im Einzelfall die Dekoration veranlasst wurde. Der Aussteller stellt den Veranstalter und die von ihm beauftragten Firmen darüber hinaus mit der Anerkennung der Teilnahmebedingungen ausdrücklich von jeglichen anfälligen Regressansprüchen Dritter frei. Eine Forderung auf Schadenersatz besteht nicht.

    Für direkte und indirekte Folgeschäden, sowie für die dort angebotenen Speisen und Getränke übernimmt der Kulturverein CM keine Haftung.

    § 8 Rundschreiben

    Die Aussteller werden vom Veranstalter durch E-Mail-Rundschreiben über Einzelheiten der Veranstaltung und -durchführung unterrichtet. Der Veranstalter schließt jede Haftung für evtl. auftretende Folgen aus, die aufgrund Nichtbeachtung der Rundschreiben entstehen.

    § 9 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

    Für beide Teile der AGB gilt:
    (1) Für den Auftrag und seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt nur das österreichische Recht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

    (2) Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung vom Kulturverein.

    (3) Gerichtsstand ist Wien.