Anmeldung Krippenausstellung 2016 Anmeldung Krippenausstellung 2016 Name Vorname Firma oder Produkt Ihre Adresse Telefonnummer Ihre E-Mail-Adresse Ihre Geburtsdatum Dies ist eine verbindliche Anmeldung der oben genannten Person für die Veranstaltung mit dem Titel: “5. Weihnachtsmarkt: Kunsthandwerk aus Österreich und Lateinamerika“. Handwerk ist Kunst Datum der Veranstaltung: 02., 03. und 04. Dezember 2016 Ort der Veranstaltung: Don Bosco-Haus, Unter Sankt-Veit 25, A-1130 Wien. Jeweils von 11:00 bis 20:30 Uhr Weihnachtsmarkt-Stand im Festsaal: a) Die Kosten für einen Stand bestehend aus zwei Tischen je 140cmX70cm und einem Sessel belaufen sich auf € 220,00 (zweihundertzwanzig Euro mit 00/00 Cent) inklusive 20% Umsatzsteuer. b) Kleine „Insel“ mit 4 Tischen und 2 Sesseln kosten € 440,00 (vierhundertvierzig Euro mit 00/00 Cent) inklusive USt. Es ist möglich, nur einen Tisch ohne Sessel im Wert von € 125,00 (einhundert fünfundzwanzig Euro mit 00/00 Cent) inklusive USt. zu mieten. c) Die Miete für einen Stand im Foyer beträgt € 300,00 (bestehend aus zwei Tischen und einem Sessel). Ein halber Stand (ein Tisch und ein Sessel) kostet 150€. inklusive USt. Der Gastronomiebereich wird zum Preis von € 600,00 (sechshundert Euro mit 00/00Cent) vermietet, inklusive 20% USt. Die Zahlung erfolgt unter der Angabe des Titels „Kulturverein Churúm- Merú/Weihnachtsmarkt 2016“ Mit meiner Anmeldung akzeptiere ich auch die angeführten Bedingungen/AGB. Die Überweisung des Teilnahmebeitrages erfolgt unter Angabe des Titels (Kulturverein Churúm-Merú/Weihnachtsmarkt 2016) und des Datums der Veranstaltung auf das Konto des Kulturvereins Churúm-Merú. Bankverbindung: Sparkasse Neunkirchen BIC: SPNGAT21XXX IBAN: AT772024105000053248 Bankleitzahl:20241 Name: Lateinamerikanischer Kulturverein „Churum-Meru“ GB - Allgemeine Geschäftsbedingungen Um die Effizienz der Veranstaltungen zu gewährleisten, ist die Anzahl der Teilnehmer/innen begrenzt. Die Interessent/innen werden nach dem Datum der Anmeldung gereiht. Sichern Sie sich durch frühzeitige Anmeldung Ihren Platz! Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, bei der Anmeldung einen Lichtbildausweis zur Verfügung zu stellen. (Kopie per E-Mail oder per Post) Der Veranstalter bemüht sich um die Vielfalt des Sortiments und nicht mehr als 2 -3 gleichartige Produkte auszustellen. § 1 Der Teilnahmebeitrag Zahlungsbedingungen: 1. Teilzahlung von 50% innerhalb von 14 Tagen nach Bestätigung der Anmeldung. 2. Restzahlung von 50 % spätestens bis zum 15. September 2016 . Bei nicht termingerechter Bezahlung des Restbeitrages behalten wir uns das Recht vor, den Stand oder Tisch weiterzuverkaufen. § 2 Stornobedingungen 1) Stornierungen werden vom Kulturverein CM nur schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes entgegen genommen. 2) TeilnehmerInnen können ihre Anmeldung mittels eingeschriebenen Briefes bis 01. Oktober 2016 (maßgeblich ist der Poststempel) kostenlos stornieren, ausgenommen jene Teilnehmer deren Logos schon auf dem Weihnachtsflyer/folder 2016 gedruckt wurden. 3) Ab 02. Oktober 2016 wird eine Stornogebühr von 50% des Teilnahmebetrages einbehalten. 4) Stornierungen ab 15. November 2016 können nicht mehr akzeptiert werden, d.h., dass ab diesem Datum keinerlei Rückerstattung erfolgt. 5) Die Nominierung eines Ersatzteilnehmers/einer Ersatzteilnehmerin ist nur nach schriftlicher Bekanntgabe möglich und nur, wenn diese mit dem Veranstalter abgesprochen ist. ErsatzteilnehmerInnen müssen den Teilnahmevoraussetzungen entsprechen. § 3 Die Kosten Im Veranstaltungsbeitrag sind die Kosten der Umsatzsteuer(20%) sowie der Saalmiete, Strom, Heizung, Reinigung, Tische, Werbung,(Flyer, Zeitungen, Radio Orange und Video) Krippenausstellung sowie die Präsentation an der Eröffnungsveranstaltung inkludiert, falls nicht ausdrücklich etwas anderes bekanntgegeben wird. § 4 Die Teilnahmebestätigung Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebestätigung. § 5 Änderungen im Veranstaltungsprogramm Das Zustandekommen einer Veranstaltung hängt von einer Mindestteilnehmerzahl von 46 ab. Der Kulturverein CH behält sich Änderungen von Veranstaltungstagen, Beginnzeiten, Terminen, Veranstaltungsorten sowie eventuelle Absagen vor. Die Teilnehmer/innen werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Ansprüche gegenüber dem Kulturverein CH sind daraus nicht abzuleiten. § 6 Veranstaltungsabsage (1) Muss eine Veranstaltung aus organisatorischen Gründen abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Veranstaltungsbeiträgen. Wir übernehmen keine Haftung für direkte und indirekte Folgeschäden. § 7 Haftungsausschluss Die Teilnahme an den Veranstaltungen der Kulturverein CH erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Versicherung der Ausstellungsgüter gegen alle Risiken des Transports, des Auf- und Abbaus und während der Veranstaltung, insbesondere gegen Beschädigung, Diebstahl, usw. obliegt dem Aussteller. Der Aussteller ist dem Veranstalter gegenüber schadenersatzpflichtig, wenn er die gemietete Ausstellungsfläche, Standmaterial, Strom-, Wasser- und Kanalisationsleitungen sowie anderes Eigentum des Veranstalters, bzw. des Veranstaltungsgeländes beschädigt. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verlust oder Schäden an Ausstellungsgütern oder anderen Vermögenswerten, die dem Aussteller, seinem Vertreter oder von ihm angestellten bzw. eingeladenen Personen gehören, einschließlich Verlust oder Schaden durch Wasser, Brand, Explosion, Wirbelsturm, Blitzschlag, Überschwemmung oder in sonstigen Fällen höherer Gewalt, Schäden, die dem Aussteller, Vertretern und anderen beim Aussteller tätigen bzw. von ihm eingeladenen Personen zugefügt werden, ohne Rücksicht auf die Ursache solcher Schäden. Der Veranstalter haftet insbesondere auch dann nicht für die Beschädigungen der Exponate oder deren Entwendung, wenn im Einzelfall die Dekoration veranlasst wurde. Der Aussteller stellt den Veranstalter und die von ihm beauftragten Firmen darüber hinaus mit der Anerkennung der Teilnahmebedingungen ausdrücklich von jeglichen anfälligen Regressansprüchen Dritter frei. Eine Forderung auf Schadenersatz besteht nicht. Für direkte und indirekte Folgeschäden, sowie für die dort angebotenen Speisen und Getränke übernimmt der Kulturverein CM keine Haftung. § 8 Rundschreiben Die Aussteller werden vom Veranstalter durch E-Mail-Rundschreiben über Einzelheiten der Veranstaltung und -durchführung unterrichtet. Der Veranstalter schließt jede Haftung für evtl. auftretende Folgen aus, die aufgrund Nichtbeachtung der Rundschreiben entstehen. § 9 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand Für beide Teile der AGB gilt: (1) Für den Auftrag und seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt nur das österreichische Recht, sofern nichts anderes vereinbart wurde. (2)Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung vom Kulturverein (3) Gerichtsstand ist Wien. AGB Gelesen und akzeptiert Plan Don Bosco Haus